Meldepflichtigen Erkrankungen

Die übertragbaren Infektionskrankheiten, wie z. B.

sind meldepflichtig. 

Bitte teilen Sie der Schule umgehend mit, wenn Ihr Kind an einer meldepflichtigen Erkrankung erkrankt ist.

Die Schule ist verpflichtet dieses dem Gesundheitsamt zu melden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

 

Weitere Informationen was meldepflichtige Erkrankungen sind und wie man sich verhalten muss finden sie in den Merkblätternò

 

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Mitwirkungspflichten der Eltern - Information der Region Hannover
Anlage 2 Merkblatt § 34 deutsch.pdf
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Merkblatt zum Infektionsschutz
Infektionsschutz_Merkblatt §34_5_lfSG_20
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