Im Niedersächsischen Schulgesetz ist die Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung und Bewertung des Erfolges der eigenen Arbeit verankert. Die Verantwortung für die Gestaltung und Durchführung liegt bei der Eigenverantwortlichen Schule. Über die Grundsätze der internen Evaluation entscheidet gemäß § 38a Abs. 3 Nr. 15d NSchG der Schulvorstand. Umfassende Entwicklungsprozesse entfalten ihre Wirkung erst nach einigen Jahren. Hieraus ergibt sich, dass bei der jährlichen Überprüfung und Bewertung jeweils nur Teilaspekte in den Blick genommen werden.
Voraussetzung für Schul- und Unterrichtsentwicklung, für die konkrete Strategie-, Ziel- und Maßnahmenplanung, ist die systematische Auswertung und Nutzung der vorhandenen Daten und Informationen, z. B. aus individuellen Rückmeldungen, Selbstbeobachtungen, Hospitationen oder aus externen Evaluationen für die interne Evaluation. Mit Hilfe der Daten können schulische Prozesse angepasst und optimiert werden.
Über Inhalte und Ergebnisse durchgeführter Überprüfungen können Sie sich unter den einzelnen Unterpunkten (siehe links) informieren.